
Das Gesuch um Erwerb des Bürgerrechts kann gestellt werden, wenn die Wohnsitzfristen und die Eignungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Die Wohnsitzfristen belaufen sich auf 12 Jahre Wohnsitz in der Schweiz, wovon 6 Jahre im Kanton Thurgau und 3 Jahre in der Stadt Kreuzlingen. Die Jahre zwischen dem zehnten und zwanzigsten Altersjahr werden für die Ermittlung der Wohnsitzdauer in der Schweiz doppelt gezählt. Für Ehegatten gilt eine verkürzte Wohnsitzfrist.
Die Gesuchstellenden müssen:
Das Einbürgerungsverfahren ist dreistufig. Das Schweizer Bürgerrecht erwirbt erst, wer nach Erteilung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung auch das Bürgerrecht der Gemeinde und des Kantons erhalten hat. Ein rechtlich geschützter Anspruch auf die Einbürgerung in der Gemeinde und im Kanton besteht nicht.
Das Formular "Gesuch um Erteilung der eidg. Einbürgerungsbewilligung" sowie die weiteren Unterlagen sind bei der Stadtkanzlei Kreuzlingen persönlich abzuholen.
In Zusammenarbeit mit dem Ausländerbeirat und der Arbeitsgemeinschaft für Migration bietet die Regionale Fachstelle Integration den Kurs «Wissenswertes über die Schweiz und die Region Kreuzlingen» an. An vier Abenden erhalten Interessierte eine Einführung in die Schweizer Kultur, Geschichte, Bildung, Sprache , Staatswesen, Politik und die Ortschaft Kreuzlingen. Der Kurs wird mit kulturellen Elemten bereichtert und steht allen ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern mit guten Deutschkenntnissen offen. Personen, die sich für eine Einbürgerung interessieren, erhalten Hilfe für den Wissenstest.
Gute Kenntnisse einer Landessprache und eine erfolgreiche Integration sollen künftig für die Erteilung des Schweizer Bürgerrechts vorausgesetzt werden. Der Nationalrat hat eine entsprechende Motion seiner Staatspolitischen Kommission angenommen.
Von der erleichterten Einbürgerung profitieren können unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere ausländische Ehepartner von Schweizerinnen oder Schweizern sowie Kinder eines schweizerischen Elternteils, welche das Schweizer Bürgerrecht noch nicht besitzen.
Zuständig für das Verfahren ist das Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen in Frauenfeld, Telefon 052 724 25 63.